Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DIE WERTSIEDLER GmbH in der Fassung vom 19.05.2021
Die besonders relevanten Bedingungen für den rechtlichen Rahmen auf dieser Plattform finden Sie in den Abschnitten I. und III.
(Als Anbieter von Hausauflösungs- und Umzugsdienstleistungen aus einer Hand regeln die AGB der Die Wertsiedler GmbH natürlich den gesamten Geschäftsbereich unserer Leistungen).
I. ALLGEMEINES
1. ALLGEMEINER GELTUNGSBEREICH
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen „Die Wertsiedler GmbH“ (in weiterer Folge „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber, (welcher in weiterer Folge auch als Käufer, Verkäufer oder Übergeber bezeichnet wird) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge „AGB“), es sei denn der Auftragnehmer stimmt der Geltung abweichender, entgegenstehender und/oder ergänzender Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich zu.
Diese Bedingungen werden durch die Auftragserteilung bzw. jedenfalls durch die vorbehaltslose Annahme der Ware bzw. der Leistung anerkannt.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
Die Angebote, gleichgültig in welcher Form (Prospekte, Kataloge, Internetseiten, Preislisten etc.) sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Der Auftragnehmer unterliegt keinem Kontrahierungszwang und hat somit das Recht, Interessenten einen Vertragsabschluss auch ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine auf das Angebot folgende Annahme durch den Auftragnehmer rechtswirksam zustande.
3. VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ
Sollte es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG handeln, so gilt für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), wodurch der Kunde grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht hat. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen. Wenn der Auftragnehmer vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll, bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Auftraggeber, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. Des Weiteren steht dem Verbraucher kein Rücktrittsrecht bei Verträgen zu, die anlässlich einer Versteigerung geschlossen wurden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das FAGG nicht zur Anwendung kommt, wenn das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt € 50,00 nicht übersteigt. Sofern ein Rücktrittsrecht besteht wird auf die Widerrufsbelehrung sowie das Widerrufsformular verwiesen.
4. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND KOMPENSATIONSVERBOT
Alle Preisangaben und Kostenvoranschläge sind – soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und als Nettopreise (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) in Euro ausgewiesen.
Die Rechnungsbeträge sind – mangels abweichender Vereinbarung – grundsätzlich bar und sofort zur Zahlung fällig. Alle mit der Zahlung verbundenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf das Konto des Auftragnehmers als Zahlung. Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Auftraggebers bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens, ist der Auftragnehmer ausdrücklich berechtigt, gewährte oder zugesagte Bonifikationen bzw. Vergünstigungen welcher Art auch immer zurückzunehmen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 4% berechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die dem Auftragnehmer entstandenen Mahn- und Inkassospesen einschließlich außergerichtlicher Anwaltskosten und Spesen von Gläubigerschutzverbänden zu ersetzen.
Bei Verzug des Aufraggebers mit einer (Teil-)Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, offene aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Leistungen zu verlangen. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungsziels werden bereits gewährte Rabatte oder Nachlässe nachverrechnet.
Gegen Ansprüche des Auftragnehmers, ist eine Aufrechnung von bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers, welcher Art auch immer, ausdrücklich ausgeschlossen.
Im Zweifel werden Zahlungen des Auftraggebers (ungeachtet anders lautender Widmungserklärungen des Auftraggebers) jeweils auf die älteste Schuld des Auftraggebers angerechnet. Die Anrechnung erfolgt zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital.
Offensichtliche Rechenfehler und Irrtümer können auch nach Abwicklung des Geschäftes richtiggestellt werden.
5. RECHTE UND PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
Der Auftragnehmer ist berechtigt (jedoch nicht verpflichtet), seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und haftet in diesen Fällen nur für ein allfälliges Auswahlverschulden.
Unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb der Sphäre des Auftragnehmers liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Transportschwierigkeiten, Pandemie, oder andere unverschuldete Verzögerungen bzw. Hindernisse, entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist bzw. berechtigen den Auftragnehmer, wenn es die Umstände erfordern, zum Rücktritt von den Liefer- bzw. Leistungsverpflichtungen, ohne dass der Auftraggeber oder ein Dritter Anspruch auf Entschädigung hat.
6. HAFTUNG
Festgehalten wird, dass die Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung der Eigentümer und somit der Auftraggeber trägt; dies selbst bei einem vom Auftragnehmer durchgeführten Transport von Gegenständen.
Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nicht anderes geregelt ist, haftet der Auftragnehmer nur für den Ersatz von Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet der Auftragnehmer nicht.
Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über eine besondere Beschaffenheit (insbesondere im Zusammenhang mit Transport, Verpackung, Lagerung etc.) von den, vom Vertrag umfassten Gegenständen, hinzuweisen.
Der Auftraggeber sichert zu, Alleineigentümer sämtlicher von den, zwischen ihm und dem Auftragnehmer abgeschlossenen, Verträgen umfassten Gegenständen zu sein bzw. für eine Entsorgung und/oder eine Versteigerung bzw. einen Verkauf verfügungsberechtigt zu sein sowie dass die Gegenstände frei von Rechten Dritter sind. Diesbezüglich hat der Auftraggeber den Auftragnehmer schad-, klag- und exekutionslos zu halten.
7. GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich das sachlich für 9020 Klagenfurt zuständige Gericht als vereinbart.
Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar.
8. SALVATORISCHE KLAUSEL
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder aber unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. An Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen Regelungen treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verfolgt haben.
9. KONSUMENTENSCHUTZ
Sollte der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sein, gelten diese Vertragsbestimmungen nur insoweit, als sie nicht gegen zwingende Bestimmungen des KSchG verstoßen.
10. DATENSCHUTZ
Die Bestimmungen zum Datenschutz sind auf https://www.wertsiedler.at/datenschutz sowie auf https://auktion.wertsiedler.at/datenschutz--id-21-minicms.html gesondert geregelt und einsehbar.
11. BESONDERE BESTIMMUNGEN
Der Auftragnehmer bietet Leistungen im Zusammenhang mit der Übersiedelung – von Gegenständen aufgrund einer Wohnungs-, Geschäftsraum- oder Hausauflösung –, dem (Weiter-)Verkauf von Gegenständen, dem Abtransport und der Entsorgung von Gegenständen sowie der Vermittlung von Immobilien(anteilen) samt Verkaufsvorbereitung an.
Es gelten für sämtliche angebotenen Leistungen die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB. Für die jeweils angeführten nachstehenden Leistungen bzw. Verträge gelten zudem die nachstehenden besonderen Bestimmungen:
II. BESONDERE BESTIMMUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM MAKLERVERTRAG
1. Allgemein: Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer in seiner Tätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von mitgeteilten Geschäftsgelegenheiten zu unterlassen.
Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet,
• den Auftragnehmer über sämtliche, das zu vermittelnde Objekt bzw. zu vermittelnde Rechtsgeschäft betreffende Tatsachen, wahrheitsgemäß und vollständig zu informieren und auch über nachträglich eintretende Änderungen informiert zu halten;
• sämtliche für die Gültigkeit des vom Auftragnehmer zu vermittelnden Rechtsgeschäftes erforderlichen Bewilligungen einzuholen und jederzeit über den Stand der diesbezüglichen Verfahren Auskunft zu erteilen.
2. Doppelmakler: Gemäß § 5 Maklergesetz wird der Auftragnehmer grundsätzlich als Doppelmakler tätig.
3. Vertrauliche Informationen: Die vom Auftragnehmer übermittelten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den/die Empfänger/in bestimmt.
4. Haftung: Sämtliche für das vermittelte Objekt bezughabenden Informationen und Angaben werden unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers weitergegeben. Für die Richtigkeit dieser Angaben oder Informationen wird keine Gewähr geleistet. Die Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit des vermittelten Objektes wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche Gestaltung und den Inhalt des über das Objekt abgeschlossenen Vertrages.
5. Vereinbarungsdauer: Die Dauer der Vereinbarung bei einem Vermittlungsauftrag ergibt sich aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, bei Kauf – in der Regel – 6 Monate, bei Miete – in der Regel – 3 Monate. Die Dauer der Vereinbarung bei einem Such-/Angebotsauftrag ist unbefristet.
6. Provisionsanspruch: Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht, wenn das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit des Auftragnehmers mit einem Dritten zustande kommt. Die Provision gebührt dem Auftragnehmer auch dann, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung (z.B. durch vermittelnde Tätigkeit) verdienstlich geworden ist. Die Namhaftmachung stellt jedenfalls die Erfüllung gemäß § 11 FAGG dar. Die Provision ist mit Annahme des Kaufanbotes fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vermittlungsvergütungen mit beiden Vertragspartnern eines Rechtsgeschäftes zu vereinbaren.
7. Verweis: Im Übrigen wird auf den gesondert zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber abzuschließenden Vertrag verwiesen.
III. BESONDERE BESTIMMUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT EINER VERSTEIGERUNG ODER EINEM VERKAUF
1. Allgemein Bewegliche Gegenstände aller Art werden entweder im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vom Auftragnehmer oder kommissionsweise oder vermittlungsweise, das heißt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers vom Auftragnehmer in- und außerhalb seiner Geschäftsräumlichkeiten, im Internet oder unter Zuhilfenahme eines anderen Vertriebsmittels in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Besichtigung durch den Käufer befinden. Der Käufer anerkennt, dass jegliche Reklamation hinsichtlich des Zustandes der Fahrnisse ausgeschlossen ist.
Das Mitbieten bei Online- sowie Vor-Ort-Versteigerungen ist nur volljährigen geschäftsfähigen Personen gestattet. Der Kunde hat sämtliche Angaben im Rahmen der Registrierung und Abwicklung vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen. Im Falle einer Änderung – insbesondere der personenbezogenen Daten – ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich zu aktualisieren.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung bei eventuellen Ausfällen der Online-Versteigerungsplattform, hervorgerufen durch Serverausfall, Umweltkatastrophen oder Ähnlichem.
2. Versteigerungsort und Besichtigung: Die Auswahl des Versteigerungsortes und -termins obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Die Besichtigungstermine der zu ersteigernden Fahrnisse bestimmt der Auftragnehmer und macht diese publik. Jeder Kaufinteressent hat die Möglichkeit anlässlich der Besichtigungszeiten die Beschaffenheit und den Zustand der Fahrnisse zu überprüfen.
Mit der Abgabe des Gebotes bestätigt der Käufer, dass er die Fahrnisse besichtigt und sich der Übereinstimmung mit der Beschreibung vergewissert hat bzw. hätte können.
3. Pfandrecht: Zwischen dem Auftragnehmer und dem Einbringer der Fahrnisse wird vereinbart, dass dem Auftragnehmer an sämtlichen übergebenen Fahrnissen ein Pfandrecht eingeräumt wird und zwar für alle gegenwärtigen und künftigen, bedingten und befristeten und noch nicht fälligen Forderungen, die der Auftragnehmer aus allen mit dem Einbringer geschlossenen Rechtsgeschäften zustehen. Der Auftragnehmer ist in diesem Zusammenhang berechtigt, ohne weitere Verständigung den Pfandgegenstand einzuziehen, zu verwerten und sich aus dem Verwertungserlös zu befriedigen.
4. Rechte Auftragnehmer: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Übernahme von Fahrnissen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, die Reihenfolge der Versteigerung zu ändern sowie bestimmte Gegenstände von der Versteigerung vor Erteilung des Zuschlags zurückzuziehen oder Positionen zusammenzufassen.
Jedes Gebot kann vom Auftragnehmer ohne Angaben von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag unter Vorbehalt erfolgen oder aber verweigert werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Versteigerungen mitzubieten und Gegenstände durch Selbsteintritt zu erwerben.
Des Weiteren ist der Auftragnehmer berechtigt, Mitbietende von der Versteigerung auszuschließen und zu sperren. Im Fall einer Sperre ist der Kunde nicht berechtigt, sich erneut anzumelden.
5. Haftung: Der Auftragnehmer übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder verdeckte Mängel, sonstige Schäden, Folgeschäden oder besondere Eigenschaften der Fahrnisse.
Die Beschreibung samt Angaben der Fahrnisse stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar und übernimmt der Auftragnehmer für diese Angaben und auch für vom Einbringer zur Verfügung gestellte Beschreibungen und Angaben keine Haftung, insbesondere nicht nach §§ 1299 f ABGB (Sachverständigenhaftung).
Der Auftragnehmer übernimmt auch bei Vermittlungsverkäufen keinerlei Haftung und leistet keine Gewähr. Für Beschädigungen bzw. Unfälle während der Besichtigung, Vor-Ort-Versteigerung und Abholung wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen.
6. Mindestgebot: Die Höhe des Mindestgebotes der einzelnen Fahrnisse wird vom Auftragnehmer nach freiem Ermessen festgelegt und ausgewiesen, es sei denn es wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
7. Beendigung Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund: Der Auftrag zur Versteigerung kann vom Auftragnehmer aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich oder mündlich aufgekündigt werden. Als ein solcher wichtiger Grund gilt, insbesondere wenn
• die Durchführung der Versteigerung aus rechtlichen, moralischen, ethischen oder gesellschaftspolitischen Gründen unmöglich oder für den Auftragnehmer unzumutbar ist,
• Zweifel an der erforderlichen Verfügungsbefugnis des Einbringers bestehen,
• oder der Einbringer falsche Angaben über seine Identität, die Fahrnisse oder deren Herkunft und sonstige geschäftsrelevante Umstände macht.
Für den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zurückziehungsgebühr in Höhe von mind. (netto) € 1.000,00 (insbesondere für Transport, Inventarisierung etc.) zu verrechnen.
8. Zuschlag: Durch die Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter ein verbindliches und auf seiner Seite unwiderrufliches Kaufanbot für den angebotenen Gegenstand ab. Den Zuschlag erhält der höchstbietende Käufer; bei Vor-Ort-Versteigerungen nachdem das Gebot des Käufers vom Auftragnehmer dreimal wiederholt wurde. Wenn mehrere Personen zugleich ein- und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Auftragnehmer bei Vor-Ort-Versteigerungen, wer den Zuschlag unter den bietenden Käufern erhält. Bei Online-Versteigerungen gilt der Zuschlag zum Auktionsende an den Meistbietenden als erteilt, sofern gesonderte Versteigerungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Auftragnehmer neu ausbieten. In allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Auftragnehmers.
Besteht kein Limit ist die sukzessive Herabsetzung der Ausrufpreise auch bereits anlässlich des ersten Ausbietungsversuches bis zur Verkäuflichkeit zulässig, es sei denn, der Einbringer hat sich die Zustimmung hierzu vorbehalten.
9. Preise: Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der vereinbarten Versteigerungsgebühr und der Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
10. Gefahren- und Eigentumsübergang: Die ersteigerten Fahrnisse gelten mit Zuschlagserteilung als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung auf den Käufer übergehen. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.
11. Übergabe: Erst nach vollständiger Bezahlung oder dem Nachweis der unwiderruflich durchgeführten Überweisung des Kaufpreises samt Kosten und Gebühren erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Fahrnisse. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der Käufer für alle Folgekosten. Die Verpackung und der Versand der Fahrnisse erfolgten auf alleinige Gefahr und Kosten des Käufers.
12. Verzug Abholung sowie Zahlung durch Käufer: Werden ersteigerte Fahrnisse vom Käufer oder einem von ihm beauftragten Spediteur nicht innerhalb der angegebenen Abholfrist abgeholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, Kosten für den Abbau sowie zur Verfügung Stellung von Mitarbeitern von netto EUR 70,00 pro Stunde, das Verpackungsmaterial nach Aufwand, den Transport mit EUR 0,42 pro Kilometer und die Einlagerung bis zur Abholung von wöchentlich netto EUR 6,00 pro Quadratmeter Lagerfläche in Rechnung zu stellen und sind diese Kosten in bar vor der Abholung an den Auftragnehmer zu zahlen. Werden die ersteigerten Fahrnisse nicht innerhalb der angegebenen Abholfrist abgeholt, ist der Auftragnehmer weiters berechtigt, die Fahrnisse auf alleinige Kosten und Gefahr des Käufers der Wiederversteigerung zuzuführen. In diesem Fall gilt der Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Auftragnehmer als vereinbart und fällt dem säumigen Käufer neben den zuvor angeführten Kosten und Lagerungsgebühren bis zur Wiederversteigerung auch die Stornogebühr von 30 % des festgesetzten Nettozuschlagspreises zur Last.
Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen hinsichtlich der ersteigerten Fahrnisse somit nicht oder nicht vollständig und ist der Käufer trotz Zahlungs- und Abholaufforderung vom Auftragnehmer innerhalb der eingeräumten Frist säumig, ist der Auftragnehmer für sich und den Einbringer weiters berechtigt,
o auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen und den Käufer neben der Kaufpreiszahlung zur Zahlung aller Verzugszinsen, Kosten und Aufwendungen einschließlich der Rechtsvertretungskosten zur Durchsetzung der Erfüllung des Kaufvertrages durch den Auftragnehmer zu verpflichten, oder
o vom Kaufvertrag zurückzutreten und behält sich der Auftragnehmer für diesen Fall für sich und den Einbringer vor, vom Käufer den Ersatz des gesamten eingetretenen Schadens, insbesondere der angefallenen Gebühren, Spesen, Aufwendungen und Mindererlöse oder Ausfälle an geringeren Kaufpreisen samt aller Kosten und Aufwendungen und der Rechtsvertretungskosten zu verlangen, oder
o den Gegenstand auf Rechnung des Käufers wiederzuversteigern und fallen dem Käufer der Ersatz des gesamten eingetretenen Schadens, insbesondere der angefallenen Gebühren, Spesen, Aufwendungen und Mindererlöse oder Ausfälle an geringeren Kaufpreisen samt aller Kosten und Aufwendungen und der Rechtsvertretungskosten zur Last.
11. Kein Zurückbehaltungsrecht des Käufers: Dem Käufer steht auch kein Zurückbehaltungsrecht aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften mit dem Auftragnehmer zu.
12. Ausschluss Vertragsanfechtung: Der Käufer verzichtet auf das Recht, den Kauf wegen Irrtums, laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte), Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder aus einem sonstigen Grund anzufechten oder rückgängig zu machen. Der Käufer erklärt den wahren Wert der von ihm ersteigerten Fahrnisse zu kennen.
Die Wertsiedler GmbH
Neudorferstraße 37a
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Firmenbuchnummer: FN 541428v
Firmenbuchgericht: LG Klagenfurt
UID Nummer: ATU 75965136